pag. 108 Z. 244 f., pag. 111 Z. 364 f.). Dass sie dies offenbarte, spricht für ihre Ehrlichkeit und ist in Anbetracht der Gesamtumstände, des Überraschungsmoments und des Schockzustands, indem sie sich damals befand, verständlich. Ausserdem ist mit der Vorinstanz festzuhalten, dass dem jungen, athletischen Beschuldigten ein solches «Manöver» in einem Audi J.________, der über eine breite Mittelkonsole verfügt, ohne weiteres zuzutrauen ist (S. 22 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 470). Schliesslich schilderte die Straf- und Zivilklägerin mit dem Umstand, dass der Beschuldigte plötzlich auf dem Beifahrersitz gesessen sei, ein spezielles – wie Rechtsanwalt A.___