13 büsch gezogen und mit seiner Hand in ihre Hose – «also zwischen Hose und Slip» – gegriffen. Sie habe ihn immer wieder weggestossen und er habe sie gefragt, ob sie es nicht wolle, worauf sie geantwortet habe, dass sie schon die ganze Zeit sage, dass sie es nicht wolle. Dann habe sie noch einen Blick auf sein Nummernschild werfen können und er habe gesagt «tschau Baby» und sei gegangen (zum Ganzen pag. 103 f. Z. 87 ff.). Die Straf- und Zivilklägerin schilderte die vorliegend zu beurteilenden Vorfälle in den ersten beiden Einvernahmen somit konstant, übereinstimmend und lebensnah.