In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 27. August 2018 schilderte die Straf- und Zivilklägerin wiederum in freier Rede, wie sie den Abend mit H.________ verbracht habe und dass sie dessen Wohnung am 1. Juli 2018 um 3:00 Uhr verlassen habe, um nach Hause zu gehen. Weiter berichtete sie erneut, dass sie, als sie auf dem Trottoir gelaufen sei und Musik habe hören wollen, plötzlich bemerkt habe, wie jemand mit ihr gesprochen habe. Sie habe es nicht richtig verstanden und sich umgedreht. Da habe sie einen Autofahrer, den Beschuldigten, gesehen. Er habe immer etwas gesagt, aber sie habe ihn nicht richtig verstanden und sei deshalb näher zum Auto gegangen.