Kurz vor 3:00 Uhr habe sie H.________'s Wohnung verlassen und sich auf den Nachhauseweg begeben. Sie sei «leicht angetrunken» gewesen, «aber nicht übermässig». Sie habe die Kopfhörer ins Ohr gesteckt, um über das Handy Musik zu hören, als sie bemerkt habe, wie sich ein Auto genähert, auf ihrer Höhe angehalten und der Fahrer – bei dem es sich unbestrittenermassen um den Beschuldigten handelt – das Fenster auf der Beifahrerseite geöffnet und ihr irgendetwas gesagt habe.