Sie schilderte die zentralen Handlungsabläufe und das Kerngeschehen von sich aus widerspruchsfrei, logisch konsistent und gespickt mit Details, die sich in erfundenen Sachverhalten kaum finden würden: In der polizeilichen Einvernahme vom 1. Juli 2018, die unmittelbar nach dem Aufeinandertreffen mit dem Beschuldigten stattfand, berichtete sie in freier Rede, dass sie den Abend vor dem Vorfall mit ihrem sehr guten Kollegen, H.________, verbracht habe. Sie hätten etwas Alkohol getrunken und über Gott und die Welt gesprochen. Kurz vor 3:00 Uhr habe sie H.________'s Wohnung verlassen und sich auf den Nachhauseweg begeben.