11 11.3.1 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin In den ersten beiden Einvernahmen vom 1. Juli 2018 und vom 27. August 2018 machte die Straf- und Zivilklägerin vorweggenommen sehr detaillierte, stimmige, stringente und nachvollziehbare Aussagen. Sie schilderte die zentralen Handlungsabläufe und das Kerngeschehen von sich aus widerspruchsfrei, logisch konsistent und gespickt mit Details, die sich in erfundenen Sachverhalten kaum finden würden: