82 f.). In Würdigung dieser Ausführungen ist festzuhalten, dass der Arztbericht vom behandelnden Therapeuten der Straf- und Zivilklägerin verfasst wurde und angesichts dessen, dass Therapeuten das Interesse ihrer Patienten – vorliegend der Strafund Zivilklägerin, mithin einer Partei – wahren müssen, mit gewisser Vorsicht zu interpretieren ist. Aus Sicht der Kammer erscheint der Arztbericht aber objektiv und differenziert, weshalb darauf abgestellt werden kann. Dr. med. I.________ unterschied zwischen dem, was ihm die Straf- und Zivilklägerin geschildert habe und dem, was er aus therapeutischer Sicht sagen könne.