Zudem sei sie gemäss ihrer Schilderung reizbar, schreckhaft und habe das Gefühl, sich nicht mehr schminken sowie schön fühlen zu dürfen. Die Straf- und Zivilklägerin habe auch erklärt, dass sie nach der Tat von einem Kollegen nach Hause gebracht worden sei und sich zu Hause die wichtigsten Dinge notiert habe, weil sie Angst gehabt habe, alles zu vergessen. Im Übrigen habe sie geschildert, sie fühle sich nackt und habe das Gefühl, versehrt zu sein. Die Erinnerungen an früher, als sie als sechsjährige vergewaltigt worden sei, seien gemäss ihren Angaben wieder hochgekommen und wenn sie sich wehre, werde es nur noch schlimmer.