11.2.4 Arztbericht von Dr. med. I.________ Aus dem Arztbericht des behandelnden Psychotherapeuten der Straf- und Zivilklägerin vom 5. September 2018 ergibt sich zunächst, dass die Straf- und Zivilklägerin wegen ihrer IV-gestützten Ausbildung seit dem 6. Mai 2015 bei ihm, Dr. med. I.________, in Behandlung sei. Weiter geht daraus hervor, dass die Straf- und Zivilklägerin an einer posttraumatischen Belastungsstörung, an einer bipolaren affektiven Störung und an einer Persönlichkeitsstörung bzw. an Borderline leide. Betreffend die posttraumatische Belastungsstörung hielt Dr. med. I.________