Sie war als Frau mitten in der Nacht alleine auf dem Nachhauseweg, als ein ihr wildfremder Mann mit dem Auto neben ihr anhielt und sie ansprach. Die Post’it-Zettel der Straf- und Zivilklägerin belegen sodann, dass sie kurz nach dem Aufeinandertreffen mit dem Beschuldigten feinmotorisch in der Lage war, diese zu verfassen, was nebst dem durchgeführten Alkoholtest ein weiteres Indiz dafür ist, dass sie damals nicht übermässig alkoholisiert war. 11.2.3 KTD Berichte