Schliesslich habe die Strafund Zivilklägerin gegenüber der Polizei geäussert, beim mutmasslichen Täterfahrzeug handle es sich um einen dunklen Personenwagen, vermutlich der Marke BMW mit Kontrollschild SO .________. Abklärungen beim Strassenverkehrsamt des Kantons Solothurn hätten daraufhin ergeben, dass die Kontrollschilder auf einen Audi J.________ zugelassen seien und K.________ – deren Ehemann zu den Signalementangaben der Straf- und Zivilklägerin passe – als Halterin eingetragen sei (zum Ganzen pag. 46).