Weiter wurde bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn telefonisch nach dem Stand des dort hängigen Verfahrens (STA.2019.03475) gefragt. Dabei ergab sich, dass dieses Verfahren aufgrund dessen Umfang kaum vor Ende des Jahres abgeschlossen werden wird (vgl. Aktennotiz vom 24. Mai 2022 [pag. 569]). In der Berufungsverhandlung wurde die Straf- und Zivilklägerin – unter Gewährung der Konfrontationsvermeidung – erneut befragt (pag. 582 ff.) und der Beschuldigte wurde nochmals zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 586 ff.). Weiter wurden Kopien des von Rechtsanwalt A._____