1. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von B.________ durch Rechtsanwalt A.________ werden wie folgt bestimmt: […] Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt A.________ für die amtliche Verteidigung von B.________ mit CHF 10'232.35. B.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt A.________ die Differenz von CHF 2'409.80 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).