Der Kanton Bern entschädigte Rechtsanwältin Dr. iur. B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 7'383.05. A.________ hat dem Kanton Bern die amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwältin Dr. iur. B.________ die Differenz von CHF 2'070.00 zwischen der 24 amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten hat, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).