3. der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, 3.1 begangen am 7./8. August 2020 auf der Strecke X.________ durch missbräuchliches Verwenden eines abgelaufenen Führerausweises einer fremden Person auf Probe; 3.2 begangen am 7./8. August 2020 auf der Strecke X.________ durch Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung bzw. trotz entzogenem Führerausweis; 3.3 begangen am 7./8. August 2020 in Y.________ durch Entwendung eines Personenwagens zum Gebrauch; 4. der Widerhandlung gegen das kantonale Strafrecht, begangen am 8. August 2020 in Bern durch Verweigerung der Namensangabe. B.