1. der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 8. August 2020 in Bern durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h um 73 km/h (gemäss Geschwindigkeitsmessung mit Laser, nach Abzug der Sicherheitsmarge); 2. der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 8. August 2020 in Bern durch Überfahren der Sicherheitslinie zum Überholen;