17. Für das oberinstanzliche Verfahren macht Rechtsanwältin B.________ in der Kostennote vom 8. Juni 2022 einen Aufwand von 15.3335 Stunden zu CHF 200.00, einen Aufwand des juristischen Mitarbeiters von 2.917 Stunden zu CHF 100.00, Auslagen von CHF 47.90 und Mehrwertsteuern von CHF 262.30 geltend, was eine be-