Sie schliessen den bedingten Vollzug aber nicht notwendigerweise aus (Urteile des Bundesgerichts 6B_1070/2018 vom 14. August 2019 E. 5.2; 6B_154/2019 vom 26. April 2019 E. 1.3.2; 6B_254/2018 vom 6. September 2018 E. 1.2 je mit Hinweisen). Wie im Rahmen der Täterkomponenten bereits ausgeführt, ist der Beschuldigte mehrfach einschlägig vorbestraft (vgl. Ziff. 11 hiervor). Beiden Vorstrafen liegen mehrfache und erhebliche Widerhandlungen gegen das SVG zugrunde, die eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer schufen. Der Beschuldigte war beim Lenken der Fahrzeuge nicht einfach unvorsichtig, sondern er verletzte absichtlich grundlegende Verkehrsvorschriften.