Seit Mai 2022 arbeitet er bei der H.________ AG und erzielt in den ersten vier Monaten Fixgehalt bzw. eine Startergarantie von CHF 4'500.00 brutto. Der Beschuldigte erhält eigenen Angaben zufolge netto ungefähr CHF 4'100.00 ausbezahlt. Anschliessend wird er – bei einem Grundgehalt von CHF 1'700.00 – auf Provisionsbasis bezahlt, wobei er ungefähr auf den gleichen Betrag wie mit der Startergarantie kommen soll (pag. 354). Nach Berücksichtigung des praxisgemässen Pauschalabzugs wird die Tagessatzhöhe auf CHF 100.00 festgesetzt.