Es wäre ihm ohne Weiteres möglich gewesen, sich normkonform zu verhalten. Eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen scheint der Kammer als angemessen. Da die Bestimmung nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch das Eigentum von Dritten schützt, ist im Vergleich zu den anderen vorliegend mit Geldstrafe zu bestrafenden Strassenverkehrsdelikten ein zusätzliches Rechtsgut betroffen. Aus diesem Grund erfolgt die Asperation zu zwei Dritteln und die Einsatzstrafe erhöht sich somit unter Berücksichtigung aller Tatkomponenten für alle mit Geldstrafe zu sanktionierenden Delikte auf 55 Tagessätze.