a SVG Der Beschuldigte hat den abgelaufenen Führerausweis auf Probe seines Cousins bereits einige Tage im Voraus an sich genommen, um ihn später dazu zu verwenden, die Tatsache zu verschleiern, dass er selbst nicht (mehr) über eine Führerberechtigung verfügt. Der Beschuldigte handelte dabei direktvorsätzlich. Trotz des geplanten Vorgehens ist das Verschulden noch leicht und eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen erscheint der Kammer als angemessen.