_ den Beschuldigten ebenfalls wegen mehrfacher grober und einfacher Verkehrsregelverletzungen mit einer unbedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je CHF 70.00 sowie einer Busse. Dem Strafbefehl lässt sich entnehmen, dass es auf der Autobahn A1 am 31. Januar 2020 zwischen 22:07 Uhr bis 22:14 Uhr zu mehreren gewagten Fahrmanövern kam, wobei vorab drei Fahrzeuge beteiligt waren. Der Beschuldigte schwenkte hierbei unter anderem von der Überholspur über die Normalspur auf den Pannenstreifen aus, um dort auf mindestens 135 km/h zu beschleunigen und so mehrere Fahrzeuge zu überholen.