Weiter überholte er zwei vor ihm fahrende Motorräder, vollzog knapp vor den Motorrädern einen Spurwechsel und unterschritt den Abstand zu den Motorrädern so, dass diese bremsen mussten, um eine Kollision zu verhindern. Sodann missachtete er ein Rotlicht, wobei bereits rechts und links Passanten bereitstanden, um den Fussgängerstreifen zu überqueren (pag. 139 f.). Mit Strafbefehl vom 17. Juni 2020 bestrafte die Staatsanwaltschaft J.________ den Beschuldigten ebenfalls wegen mehrfacher grober und einfacher Verkehrsregelverletzungen mit einer unbedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je CHF 70.00 sowie einer Busse.