Dem Strafbefehl lässt sich entnehmen, dass der Beschuldige am 23. Juni 2017 um ca. 22:25 Uhr bis 22:27 Uhr in Bern den Motor beim Rotlicht zweimal laut aufheulen liess, dies wiederholte und nach einem von Rot auf Grün wechselnden Signallicht massiv beschleunigte und nicht den Örtlichkeiten angepasst fuhr. Weiter überholte er zwei vor ihm fahrende Motorräder, vollzog knapp vor den Motorrädern einen Spurwechsel und unterschritt den Abstand zu den Motorrädern so, dass diese bremsen mussten, um eine Kollision zu verhindern.