11. Täterkomponenten Bezüglich des Vorlebens und der persönlichen Verhältnisse kann vorab auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 295). Demnach wurde der nunmehr 23-jährige Beschuldigte in Bern geboren und absolvierte dort seine Schulzeit sowie eine Lehre als F.________. Er ist ledig, hat keine Kinder, ist bei guter Gesundheit und bewohnt eine Studiowohnung im G.________ (pag. 346 und pag. 354). Seit Mai 2022 arbeitet er bei der H.________ AG und erzielt in den ersten vier Monaten ein Fixgehalt von CHF 4'500.00 brutto.