Der Beschuldigte überfuhr vorliegend nachts eine Sicherheitslinie, um innerorts ein an einer Haltestelle stehendes Tram zu überholen. Durch sein Fahrmanöver hätten insbesondere Fussgänger, die hinter oder vor dem Tram die Strasse überqueren, vom Fahrzeug erfasst und erheblich verletzt oder getötet werden können. Es ist notorisch, dass aussteigende Trampassagiere teils direkt vor oder nach dem Tram die Strassenseite wechseln. Da das Tram auf der einen Seite die Sicht sowohl für Fussgänger wie auch für den Fahrzeuglenker verdeckt, treten diese Personen überraschend auf die Strasse.