Sodann ist mit dunkel gekleideten Personen, die notorischerweise zu dieser Uhrzeit schlechter zu sehen sind, und mit allenfalls alkoholisierten Personen, die nicht auf ein Fahrzeug mit dieser Geschwindigkeit reagieren könnten, zu rechnen. Auch bei einer einigermassen übersichtlichen und den Umständen um 01:05 Uhr entsprechend gut beleuchteten Strasse und einer modernen Scheinwerferanlage am Fahrzeug – wie vom Beschuldigten vorgebracht (pag. 360) – ist das damit geschaffene Risiko bei einem Anhalteweg von weit über 100 Meter enorm hoch.