6B_429/2021 vom 3. Mai 2022 E. 2.6.2). Bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h beträgt der Anhalteweg (inkl. Reaktions- und Bremsweg) bei optimalen Verhältnissen weit über 100 Meter, eine im Innerortsbereich kaum im Detail überblickbare Strecke. Im Bereich des tatbestandlichen Handelns hat es mehrere Fussgängerstreifen, teilweise drei Spuren (mit einer Abbiegungsspur), eine Tramschiene, zwei Fahrradspuren, Tram-, Bus- und Fahrradverkehr sowie Querstrassen.