Anhand der von ihm gefahrenen Geschwindigkeit war das Risiko, dass er weder rechtzeitig noch adäquat würde reagieren können und/oder im Zuge einer Reaktion die Beherrschung über sein Fahrzeug verlieren würde und es in der Folge zu einem Unfall mit Schwerverletzten oder Todesopfern kommen würde, enorm hoch. Insbesondere ergibt sich das enorm hohe Risiko namentlich bei der gefahrenen Geschwindigkeit von 123 km/h allein daraus, dass diese jene übersteigt, welche aufgrund der ihr (wegen der Geschwindigkeit) inhärenten Gefahr nur auf richtungsgetrennten Autobahnen zu fahren erlaubt ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts