Diese Geschwindigkeit erreichte der Beschuldigte bei einem (widerrechtlichen und separat zu sanktionierenden) Überholmanöver eines Trams und mitten in der Stadt in einem bewohnten Gebiet in einem Bereich, in dem mit Fussgängern zu rechnen war, die vor oder hinter dem Tram auf die Strasse treten, um diese zu überqueren. Anhand der von ihm gefahrenen Geschwindigkeit war das Risiko, dass er weder rechtzeitig noch adäquat würde reagieren können und/oder im Zuge einer Reaktion die Beherrschung über sein Fahrzeug verlieren würde und es in der Folge zu einem Unfall mit Schwerverletzten oder Todesopfern kommen würde, enorm hoch.