Für die weiteren Widerhandlungen gegen das SVG kann die Geldstrafe als mildere Sanktion ausgesprochen werden. Die qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung stellt aufgrund der abstrakt höchsten Strafandrohung das schwerste Delikt dar. Für dieses ist eine Einsatzstrafe festzusetzen. Anschliessend ist diese für die grobe Verkehrsregelverletzung angemessen zu erhöhen. Da kein Anlass besteht, den ordentlichen Strafrahmen zu verlassen, liegt die Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem und vier Jahren.