1.2. begangen am 07./08.08.2020 auf der Strecke X.________ durch missbräuchliche Verwendung eines abgelaufenen Führerausweises einer fremden Person auf Probe sowie durch Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung bzw. trotz entzogenem Führerausweis (Art. 95 Abs. 1 lit. b iVm Art. 10 Abs. 2 SVG sowie Art. 97 Abs. 1 lit. a SVG)