6 Der Beschuldigte überschritt mit dem Personenwagen E.________ (Kontrollschild BE.________) ohne erkennbaren Grund die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h um 73 km/h (gemäss Geschwindigkeitsmessung mit Laser, nach Abzug der Sicherheitsmarge). Dadurch ging er im Bewusstsein der Geschwindigkeitsbeschränkung das sehr hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern ein, indem er wissentlich und willentlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit krass missachtete.