II. Sachverhalt und rechtliche Würdigung Die Schuldsprüche sind in Rechtskraft erwachsen. Die vorinstanzliche Beweiswürdigung und die rechtlichen Erwägungen sind im Folgenden einzig in aller Kürze wiederzugeben; im Weiteren wird auf die vorinstanzliche Urteilsbegründung verweisen. Dem Beschuldigten wurde gemäss Anklageschrift folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 195 f.): 1. Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach 1.1. begangen am 08.08.2020 in Bern, Z.________, durch qualifizert grobe sowie grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Art.