Nicht angefochten und demzufolge in Rechtskraft erwachsen ist das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10. Juni 2021 hinsichtlich der Schuldsprüche (Ziff. I. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 249) sowie die aufgrund des Schuldspruchs wegen Widerhandlung gegen das kantonale Strafrecht durch Verweigerung der Namensabgabe ausgefällte Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ziff. II.3. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 250). Mangels Anfechtung ist die vorinstanzliche Verlegung der Verfahrenskosten ebenfalls in Rechtskraft erwachsen.