1. einer Freiheitsstrafe von 19 ½ Monaten unter bedingtem Aufschub einer Teilstrafe von 10 ½ Monaten bei einer Probezeit von 3 Jahren, unter Anrechnung der Polizeihaft von 1 Tag 2. einer Geldstrafe von 44 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 4’840.00; 3. der Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (zzgl. einer Gebühr von Fr. 300.00 gemäss Art. 21 VKD). III. Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen (amtl. Honorar, Löschung DNA-Profil und erkennungsdienstliche Daten).