1.4 der Widerhandlung gegen das kantonale Strafrecht, begangen am 08.08.2020 in Bern durch Verweigerung der Namensangabe 2. A.________ verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage. II. A.________ sei ferner zu verurteilen zu: