1.1 der qualifiziert groben Verkehrsreqelverletzunq, begangen am 08.08.2020 in Bern durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h um 73 km/h (gemäss Geschwindigkeitsmessung mit Laser, nach Abzug der Sicherheitsmarge), 1.2 der groben Verkehrsreqelverletzunq, begangen am 08.08.2020 in Bern durch Überfahren der Sicherheitslinie zum Überholen,