4 Die Generalstaatsanwaltschaft stellte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 9. Juni 2022 folgende Anträge (pag. 373 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 10.06.2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ schuldig gesprochen wurde