1. der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach a. begangen am 8. August 2020 in Bern, Z.________, durch qualifiziert grobe sowie grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Ziffer 1.1 der Anklageschrift); b. begangen am 7./8. August 2020 auf der Strecke X.________ durch missbräuchliche Verwendung eines abgelaufenen Führerausweises einer fremden Person auf Probe sowie durch Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung bzw. trotz entzogenem Führerausweis (Ziffer 1.2 Anklageschrift); c. begangen am 7./8. August 2020 in Y.