2. Zu einer Geldstrafe von 44 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 4'840.00. 2 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 4'300.00 und Auslagen von CHF 822.00, insgesamt bestimmt auf CHF 5'122.00. [Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen] III. [Amtliche Entschädigung] IV. [Eröffnungsformel und Rechtsmittelbelehrung]