(auszugsweise in Bezug auf die Entschädigung für die amtliche Verteidigung) Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (Dispositiv und Motiv unverzüglich) - der Justizvollzugsanstalt Thorberg (Dispositiv unverzüglich) - dem Amt für Bevölkerungsdienste, Migrationsdienst des Kantons Bern (Dispositiv vorab zur Information; Motiv innert 10 Tagen) - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nur Dispositiv;