1. A.________ wird in Anwendung der Artikel 47 und 49 Abs. 1 OR verurteilt, D.________ eine Genugtuung von CHF 10'000.00 zuzüglich Zins von 5% seit dem 17. August 2019 zu bezahlen. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden erst- und oberinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden. VI. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht zurück in den vorzeitigen Strafvollzug. 2. Die Zustimmung zur Löschung des von A.________ erstellten DNA-Profils (PCN.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).