nachforderbarer Betrag CHF 399.00 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt C.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 1'659.25. A.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 1'659.25 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt C.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 399.00, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).