3. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 600.00 werden A.________ zur Bezahlung auferlegt. Oberinstanzlich werden keine Kosten für das Widerrufsverfahren ausgeschieden. IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt C.________, wurde/wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: