Der geltend gemachte Zeitaufwand wird somit um eine weitere Stunde gekürzt. Die verbleibenden 12.75 Stunden zu normalem Honoraransatz und die 0.75 Stunden zum reduzierten Ansatz werden der Einfachheit halber auf 13 Stunden zum normalen Ansatz gerundet. Im Übrigen werden die Angaben in der Honorarnote übernommen. Die Berechnung ergibt sich im Einzelnen aus dem Dispositiv.