Der Straf- und Zivilkläger wurde Opfer eines Tötungsversuchs, was grundsätzlich eine hohe Genugtuungssumme rechtfertigt. Die erlittenen Verletzungen konnten zwar ohne Komplikationen behandelt werden und verheilten gut. Davon und von den erforderlichen medizinischen Eingriffen zeugen indes grosse Narben an teils exponierten Stellen. Die ertragenen Schmerzen, in erster Linie infolge des Einstichs in den Oberbauch, sind nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht zu bagatellisieren. Hinsichtlich der psychischen Folgen sind die vorinstanzlichen Erwägungen zu ergänzen.