Gegen den Beschuldigten wurde am 16. Juli 2018 ein Strafbefehl mit einer bedingten Geldstrafe ausgefällt. Dieser «Schuss vor den Bug» hielt ihn nicht davon ab, rund ein Jahr später einen Angriff auf das höchste dem Strafrecht bekannte Rechtsgut auszuüben. Auch die laufende Strafuntersuchung führte nicht zu einem Umdenken. Der Beschuldigte drohte dem Straf- und Zivilkläger während der Untersuchung zweimal mit dem Tod. Wenige Wochen vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung war er ausserdem in einen ähnlichen Konflikt verwickelt wie zuvor mit dem Straf- und Zivilkläger (pag. 1158 ff.).