Es ist zudem eine gewisse Identifikation mit der slowakischen Nationalität auszumachen. So nennt sich der Beschuldigte beispielsweise in den sozialen Netzwerken «slovak» und schickte dem Straf- und Zivilkläger im WhatsApp-Chat die Slowakische Landesflagge (pag. 616). Die Landesverweisung führt zu keinem schweren persönlichen Härtefall. Vollständigkeitshalber ist anzumerken, dass das öffentliche Interesse an der Landesverweisung vorliegend sehr hoch ist. Gegen den Beschuldigten wurde am 16. Juli 2018 ein Strafbefehl mit einer bedingten Geldstrafe ausgefällt.