Vom Bildungsangebot im vorzeitigen Strafvollzug macht er keinen Gebrauch (pag. 1845). Seine Deutschkenntnisse sind trotz des langen Aufenthalts limitiert. Respekt vor der öffentlichen Ordnung fehlt weitestgehend. Dies belegen die mehreren Vorstrafen, die vorliegenden Delikte und nicht zuletzt die zahlreichen, regelmässigen Bussen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis (BVD-Akten, pag. 571 f.). Sein Betragen in der Sicherheitshaft bzw. im vorzeitigen Strafvollzug erscheint mit Blick auf die mehreren disziplinarischen Sanktionen ebenfalls durch-